VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1 Verträge werden vom Unternehmen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Verkaufsbedingungen geschlossen. Die Annahme sämtlicher Kundenaufträge und –bestellungen über Waren und Dienstleistungen erfolgt durch das Unternehmen ausschließlich auf Basis dieser Handelsbedingungen und unter Ausschluß aller anderen Verkaufsbedingungen, einschließlich jeglicher Verkaufsbedingungen, die der Kunde auf seinem Bestellformular oder auf anderem Wege kommuniziert oder Änderungen, die auf Bestellformularen oder anderen Dokumenten vermerkt sind.

1.2 Zusagen durch das Unternehmen oder im Namen des Unternehmens haben keinerlei rechtlich bindende Wirkung, wenn sie nicht ausdrücklich durch das Unternehmen in Schriftform übermittelt werden.

1.3 Zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt kein Vertrag zustande, solange der Kunde nicht in Schriftform und unter Angabe einer Auftragsnummer die Annahme eines Angebots erklärt.

1.4 Bestellungen von Waren und Dienstleistungen sind ein Antrag durch den Kunden, die entsprechenden Waren und Dienstleistungen zu den Verkaufsbedingungen zu kaufen und die Annahme der Lieferung von Waren und Dienstleistungen ist zwingender Beweis für das Akzeptieren der Verkaufsbedingungen.

1.5 Verzichtet das Unternehmen im Falle eines Vertragsbruchs oder einer Nichterfüllung durch den Kunden auf Rechte, so begründet dies keinerlei Ansprüche des Kunden im Falle eines erneuten Vertragsbruchs durch ihn.

1.6 Sollten einzelne Abschnitte oder Klauseln des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Begriffsbestimmungen und Auslegung

2.1 ‘Das Unternehmen’ bezeichnet die Bartec Auto ID Limited und alle ihre Niederlassungen und Tochterunternehmen.

2.2 ‘Der Kunde’ bezeichnet diejenige natürliche oder juristische Person, die ein Angebot des Unternehmens zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen annimmt oder deren Bestellung von Waren oder Dienstleistungen durch das Unternehmen akzeptiert wird. Der Kunde schließt mit dem Unternehmen einen Vertrag als Auftraggeber, auch dann wenn er als Vertreter im Namen seines eigenen Kunden oder Auftraggebers handelt.

2.3 ‘Waren und Dienstleistungen‘ bezeichnet jegliche Form von Gütern und Dienstleistungen (einschließlich sämtlicher Hardware, Software, Systeme, Anlagen, Inbetriebnahmen, technischer Unterstützung und Schulungen) welche das Unternehmen zu den Verkaufsbedingungen bereitstellt.

2.4 ‘Vertrag’ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen.

2.5 Die Überschriften der einzelnen Abschnitte dieses Dokuments dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und berühren nicht deren Auslegung.

3. Gültigkeit

Angebote sind ab Zustellung 30 Tage lang gültig und bedürfen der schriftlichen Vertragsannahme durch das Unternehmen. Bis zur Vertragsannahme behält sich das Unternehmen das Recht vor, Angebote zurückzuziehen oder abzuändern, entweder mündlich oder schriftlich, wodurch dem Unternehmen keinerlei Verpflichtungen entstehen.

4. Änderungen

4.1 Es werden keine Änderungen an den Waren und Dienstleistungen vorgenommen, wenn diese nicht schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart wurden, aber das Unternehmen wird alle angemessenen Anstrengungen auf sich nehmen, um mit dem Kunden Änderungen auszuhandeln, wenn dieser es verlangt.

4.2 Wir behalten uns das Recht vor, Modifizierungen und Verbesserungen der Waren und Dienstleistungen vorzunehmen, wenn wir dies als notwendig erachten.

4.3 Im Falle von Änderungen oder Arbeitsunterbrechungen seitens des Unternehmens während der Vertragserfüllung, welche auf Anweisungen oder fehlende Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, unterliegt der Vertragspreis ebenfalls entsprechenden Änderungen.

4.4 5. Preise

Alle Preise verstehen sich ausschließlich:

(a) Mehrwertsteuer, welche in der zum Zeitpunkt des Versandes gültigen Höhe auf die Rechnung aufgeschlagen wird.
(b) Kosten für Verpackung, Transport, Fracht und Versicherung, welche vom Käufer zu tragen sind.

6. Erfüllung und Haftung

6.1 Das Unternehmen nimmt alle angemessenen Anstrengungen auf sich, um vertraglich vereinbarte Lieferzeitpläne einzuhalten. Solche Zeitpläne sind jedoch weder garantiert noch wesentlicher Vertragsbestandteil. Außer in der Höhe von vorher festgelegten und zwischen beiden Parteien schriftlich vereinbarten Vertragsstrafen, haftet has Unternehmen für keinerlei Lieferverzug, und das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für einen Lieferverzug, der auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Wenn vertraglich kein Lieferdatum vereinbart wurde, muß der Kunde dem Unternehmen alle notwendigen Anweisungen und Befugnisse geben, so daß die Lieferung innerhalb von 14 Tagen erfolgen kann nachdem das Unternehmen den Kunden benachrichtigt hat, daß die Waren zur Lieferung bereitstehen.

6.2 Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für Nutzungsausfall, Gewinnausfall oder Vertragseinbußen oder für andere indirekte oder als Folge entstehenden Verluste oder Schäden jeglicher Art. Außer im Falle von Tod oder Personenschaden durch fahrlässiges Verhalten des Unternehmens, übersteigt die Haftbarkeit des Unternehmens, die sich aus dem Vertrag, aus dem Zivilrecht, oder anderweitig ergibt, nicht den Preis der Waren und Dienstleistungen des entsprechenden Vertrags.

6.3 Es ist die alleinige Pflicht des Kunden sicherzustellen, daß die Waren und Dienstleistungen alle gesetzlichen und sonstigen Anforderungen erfüllen, die an dem Ort gelten, an dem die Waren und Dienstleistungen zur Lieferung oder Verwendung vorgesehen sind. Um Zweifel zu vermeiden, gibt das Unternehmen diesbezüglich keine Garantie.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nicht anders im Vertrag festgelegt, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Zahlung hat entweder mittels Scheck oder mittels Überweisung auf ein durch das Unternehmen schriftlich benanntes Konto zu erfolgen. Alle Kosten, die durch das Tätigen der Bezahlung entstehen (einschließlich sämtlicher Währungsumrechnungs- und Überweisungsgebühren) trägt der Kunde.

7.2 Wenn die Zahlung des Rechnungsbetrages oder eines Teils davon nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt ist, ist das Unternehmen berechtigt, auf die ausstehenden Forderungen Zinsen in Höhe von 2% pro Kalendermonat zu erheben, ab Fälligkeit der Zahlung bis zu deren vollständigen Begleichung.

8. Vertragsrücktritt und Insolvenz

8.1 Das Unternehmen hat das Recht, den Vertrag auszusetzen oder von ihm zurückzutreten und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen einzustellen, wenn

(a) der Kunde einen Vertragsbruch begeht, der nicht behoben werden kann, oder
(b) der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Mitteilung über einen von ihm begangenen Vertragsbruch diesen nachbessert, obwohl er dazu in der Lage wäre, oder
(c) der Kunde ein Konkursdelikt begeht, einen Liquidationsantrag erhält, dem nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholfen wird (mit Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum Zwecke einer Fusion oder Reorganisation), eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern trifft bzw. schließt oder den Geschäftsbetrieb einstellt oder die Einstellung androht, oder 
(d) das Unternehmen Grund zur Annahme hat, dass eines der oben genannten Ereignisse eintritt und den Kunden entsprechend benachrichtigt.
(e) Im Falle eines solchen Aussetzens oder Rücktritts vom Vertrag ist die Bezahlung bereits gelieferter Waren oder erbrachter Leistungen sofort fällig, ungeachtet aller gegensätzlichen Bestimmungen des Vertrages.
(f) Eine einseitige Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist ohne schriftliche Bestätigung durch das Unternehmen ungültig. Bei jeglicher Kündigung hat der Kunde dem Unternehmen die Kosten, die dem Unternehmen durch bereits geleistete Arbeit und bestellte Materialien entstanden sind, ebenso wie den Gewinnausfall, in angemessener Höhe finanziell zu ersetzen.

9. Transportschäden

Wenn eine vertraglich vereinbarte Warenlieferung beim Kunden beschädigt oder unvollständig ankommt, so müssen der Empfang entsprechend vom Kunden bestätigt und Mängel bzw. Unvollständigkeit sowohl dem Frachtführer als auch dem Unternehmen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich mitgeteilt werden. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung und keine Verantwortung für Beanstandungen, wenn der Kunde diese Vorgabe nicht strengstens einhält.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Waren und Dienstleistungen bleiben Eigentum des Unternehmens bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

10.2 Wenn die Bezahlung von Waren und Diensteistungen nicht bis zum Fälligkeitsdatum vorgenommen wurde, hat das Unternehmen das Recht, jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung, die Waren und erbrachten Dienstleistungen oder einen Teil davon wieder in seinen Besitz zu nehmen (und dazu die Grundstücke und Gebäude des Kunden zu betreten) ohne daß dies Einfluß auf andere Rechtsmittel hat.

10.3 Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren und Dienstleistungen ist das Verhältnis des Kunden zum Unternehmen lediglich treuhänderisch in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen und wenn diese vom Kunden an Dritte verkauft werden, hat das Unternehmen das Recht, die Erlöse daraus zu ermitteln (siehe Re Hallett’s Estate, 1880 13 CLD 696).

11. Geistiges Eigentum

11.1 Das Unternehmen behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an allen Dokumenten vor, die dem Kunden im Zusammenhang mit Angeboten oder Verträgen zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumente und deren Inhalt dürfen weder komplett noch teilweise direkt oder indirekt Dritten zur Verfügung gestellt werden, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens.

11.2 Der Kunde darf weder die Waren noch Teile davon nachbauen, um sie zu verkaufen oder damit zu handeln.

11.3 Die Rechte an allen Entwicklungen und Techniken oder Verfahren, die in den Waren und Dienstleistungen enthalten sind, bleiben dauerhaft beim Unternehmen. Erfindungen, Entdeckungen und Verbesserungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag durch das Unternehmen, dessen Angestellte oder Vertreter gemacht werden, sowohl patentierbarer als auch nicht patentierbarer Art, gehören vollständig und ausschließlich dem Unternehmen.

12. Vertraulichkeit

Sowohl während der Vertragslaufzeit als auch danach ist der Kunde verpflichtet, alle Informationen, Ideen und Konzepte, die der Kunde über das Geschäft des Unternehmens während Verhandlungen, Gesprächen oder der Abwicklung des Vertrages erlangt hat, streng vertraulich zu behandeln und sie für keinerlei Zwecke zu benutzen. Der Kunde darf den Namen des Unternehmens ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung weder für Werbung noch für sonstige verkaufsfördernde Zwecke verwenden.

13. Gewährleistung

13.1 Das Unternehmen garantiert, daß die Waren mit der jeweiligen schriftlichen Leistungsbeschreibung des Unternehmens übereinstimmen und daher 12 Monate ab Lieferung frei von Mängeln in Konstruktion (außer bei durch den Kunden oder in seinem Namen vorgelegten Entwürfen), Material und Verarbeitung sind. Wenn die Eigenschaften der Waren oder Teilen davon nicht mit den garantierten Eigenschaften übereinstimmen, liefert das Unternehmen Ersatz für die defekten Waren oder Teile davon, ohne dem Kunden dafür irgendwelche Kosten in Rechnung zu stellen. Die Verantwortung des Unternehmens beschränkt sich auf die Einhaltung dieser Vereinbarung, und dem Kunden stehen in Bezug auf Mängel der Waren keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.

13.2 Diese Garantie gilt nicht für Mängel, die durch normale Abnutzung und natürlichen Verschleiß entstehen oder wenn die Waren unsachgemäß oder ohne die nötige Sorgfalt oder entgegen der Anweisungen des Unternehmens (mündlich oder schriftlich) gebraucht, gelagert oder gewartet werden oder wenn die Mängel aufgrund von durch das Unternehmen nicht autorisierter Abänderung oder Wartung der Waren entstehen oder aufgrund von Fehlern in vom Kunden bereitgestellten Konstruktionszeichnungen oder Spezifikationen entstehen. Außer wenn der Käufer ein Kunde gemäß UCTA/1977/812 ist, werden alle anderen Gewährleistungen, Garantien, Auflagen und Bedingungen bezüglich Gebrauchstauglichkeit, Marktgängigkeit und Zustand der Waren, selbst wenn in Gesetzen, Gewohnheitsrecht oder sonstwo verankert, vom Vertrag ausgeschlossen.

14. Einschränkung

Der Kunde darf vor Beendigung der im Vertrag vereinbarten Arbeiten des Unternehmens und innerhalb von 12 Monaten nach Erfüllung oder Kündigung des Vertrags keine Verträge mit Angestellten des Unternehmens abschließen oder mit ihnen Vereinbarungen treffen und ihnen beides auch nicht in Aussicht stellen, wenn diese hernach im Namen des Kunden Arbeiten ausführen würden, die denen, welche sich aus den laut Vertrag gelieferte Waren oder erbrachten Leistungen ergeben, ähneln.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich englischem Recht und beide Vertragsparteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit englischer Gerichte für Streitigkeiten an, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit diesem in Verbindung stehen.

2/12/13

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